E-Mail – Archivierung

Archivierung ist gesetzliche Pflicht! Verstöße dagegen sind eine Straftat!
Achten Sie darauf, seit dem 1. Januar 2017 sind Verstöße gegen die Aufbewahrungs- / Archivierungspflicht nach GoBD kein Kavaliersdelikte mehr: Wer seine Geschäftsunterlagen vor Ablauf der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen vernichtet oder diese erst gar nicht aufbewahrt, begeht eine Straftat.

Das heißt konkret:
Betroffen ist jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr durchführt. Werden Angebote, Rechnungen, Handelsbriefe etc. digital verarbeitet, z. B. per E-Mail gesendet oder empfangen, MUSS unverzüglich gehandelt werden!

Wir haben für Ihr Unternehmen egal wie klein oder groß die richtige Lösung.

E-Mail-Archivierung in der Cloud

Die Archivlösung in der Cloud ist optimal für Unternehmen, die Ihre Archivlösung auslagern möchten. Es entstehen hierbei keine Hardwarekosten. Die Lösung ist ab einer zu archivierenden E-Mailadresse einsetzbar und frei skalierbar. Somit zahlen Sie nur das, was Sie auch wirklich nutzen.
Unsere Cloudlösungen setzen auf deutsche, zertifizierte Rechenzentren.

E-Mail-Archivierung auf einem vorhandenen Server

Die Archivlösung wird als VM oder als Software auf Ihrem bestehenden Server installiert. Somit nutzen Sie die bestehende Hardware und halten die Kosten überschaubar. Ferner kann die Archivlösung in das bestehende Datensicherungskonzept integriert werden.

E-Mail-Archivierung auf eine spezielle Hardware

Die ideale Lösung für alle Unternehmen die ihre Archivdaten im eigenen Haus speichern möchten, keinen eigenen Server besitzen oder das Archiv auf einem separaten Gerät betreiben wollen. Das E-Mailarchiv wird auf einer eigens dafür konfigurierten Hardware (Appliance) aufgebaut.

Qualifizierungen

  • MailStore Certified Partner
  • Securepoint UMA CERTIFIED ENGINEER