Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)

1. Geltungsbereich / Anwendbare Bestimmungen

  1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Lieferungen und Leistungen von MWi Computersysteme - Mathias Wille, Bornaische Str. 210, 04279 Leipzig (nachfolgend "MWi") mit Kunden (nachfolgend „Kunde“). Sie gelten insbes. für Verträge sowohl
    • über Cloud-Dienste, IT-Outsourcing, IT-Beratung u. -Support, Webhosting, Webentwicklung u.ä. (nachfolgend: IT-Services) als auch
    • über Verkauf und/oder Lieferung beweglicher Sachen (Hardware, Software etc., nachfolgend insges.: Kaufverträge), egal ob MWi die Ware selbst herstellt oder bei Zulieferern einkauft (§§ 433, 650 BGB)
  2. Diese AGB gelten nur, wenn der Kunde Unternehmer (14 BGB), eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.
  3. Die AGB gelten – sofern nicht anders vereinbart – in ihrer zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Fassung, jedenfalls aber in der dem Kunden zuletzt zumindest in Textform mitgeteilten Fassung, als Rahmenvereinbarung auch für künftige, gleichartige Bestellungen, ohne dass MWi in jedem Einzelfall wieder auf sie hinweisen muss. Über Änderungen der AGB wird MWi den Kunden informieren.
  4. Die AGB gelten ausschließlich. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als MWi ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, bspw. auch dann, wenn MWi in Kenntnis der Geschäftsbedingungen des Kunden die Lieferung an ihn vorbehaltlos ausführt.
  5. Im Einzelfall getroffene, individuelle Vereinbarungen mit Kunden (einschließlich Nebenabreden, Ergänzungen und Änderungen) haben Vorrang vor diesen AGB. Für den Inhalt derartiger Vereinbarungen sind, vorbehaltlich des Gegenbeweises, die hierzu zumindest in Textform vorliegenden Erklärungen/Bestätigung von MWi maßgebend.
  6. Rechtserhebliche Erklärungen und Anzeigen, die nach Vertragsschluss vom Kunden gegenüber MWi abzugeben sind (zB Fristsetzungen, Mängelanzeigen, Erklärung von Rücktritt oder Minderung), bedürfen zu ihrer Wirksamkeit mindestens der Textform (bspw. E-Mail).

2. Angebot und Vertragsschluss

  1. Die Angebote von MWi sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.
  2. Soweit nicht anders angegeben, hält sich MWi an die Preise und Bedingungen in einem ausdrücklich als verbindlich oder fest bezeichneten Angebot 14 Tage ab Ausstellungsdatum gebunden.
  3. Die Bestellung durch den Kunden gilt – wenn nicht ausnahmsweise bereits ein vorheriges Angebot von MWi als verbindlich bezeichnet war – als verbindliches Vertragsangebot. Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, hat MWi 14 Tage Zeit, dieses Angebot des Kunden anzunehmen. Die Annahme kann ausdrücklich (bspw. durch Auftragsbestätigung in Schrift- oder Textform) oder durch schlüssiges Handeln (bspw. Auslieferung der Ware, Bereitstellung der gebuchten Leistung, Übermittlung von Zugangsdaten etc.) erklärt werden.
  4. Garantien für die Beschaffenheit der Ware werden von MWi nur übernommen, wenn sie ausdrücklich und schriftlich als solche bezeichnet werden.
  5. Mündliche Nebenabreden, Zusagen oder Zusicherungen von Angestellten, Außendienstmitarbeitern, freien Handelsvertretern und sonstigen Betriebsangehörigen von MWi, die über den Inhalt eines schriftlichen Angebotes oder Vertrages hinausgehen, sind für MWi nur verbindlich, wenn sie schriftlich (bspw. Textform) bestätigt werden.
  6. MWi behält sich sämtliche Urheber- und Eigentumsrechte an Angebotsunterlagen, Zeichnungen, Beschreibungen, Mustern, Kostenvoranschlägen etc. vor. Ohne ausdrückliche Genehmigung von MWi dürfen diese weder weitergegeben, veröffentlicht, vervielfältigt oder sonst Dritten zugänglich gemacht werden. Auf Verlangen von MWi sind Unterlagen und Datenträger ohne Zurückhaltung von Kopien zurückzugeben.

3. Leistungsumfang

  1. Der vereinbarte Leistungsumfang ergibt sich aus den diesbzgl. Angaben im Vertrag bzw. Angebot und den dort von MWi in Bezug genommenen Leistungsbeschreibungen. Angaben zum Gegenstand und Umfang von Lieferungen oder Leistungen (Maße, Gewichte, technische Daten etc.) in Katalogen, Prospekten etc. sind nur annähernd und als Leistungsbeschreibung nur maßgeblich, wenn sie ausdrücklich als solche in Bezug genommen werden.
  2. Wenn und soweit MWi Dienste bzw. Leistungen kostenfrei bereitstellt, können diese grds. jederzeit und ohne besondere Vorankündigung eingestellt werden
  3. Einweisung und Schulung gehören nur zu den Leistungspflichten von MWi, wenn dies konkret vereinbart ist.
  4. Leistungen im Bereich IT-Services werden von MWi so bereitgestellt, dass die vereinbarungsgemäße Funktion zum Überlassungszeitpunkt unter normalen Betriebsbedingungen gewährleistet ist. Die Parteien sind sich darüber bewusst, dass eine fehlerfreie Funktion von Programmcode nicht in jedem Anwendungsumfeld sichergestellt werden kann und es insbes. bei Anwendung in Kombination mit Software, Plugins, Applikationen etc. von Dritten zu Fehlern kommen kann. Eine reibungslose Funktionsfähigkeit der IT-Services von MWi in Kombination mit ganz bestimmten Drittanbieter-Programmen wird von MWi daher nur gewährleistet, wenn dies konkret vereinbart ist. MWi übernimmt zudem keine Gewährleistung für künftige Funktionsbeeinträchtigungen durch Änderungen Dritter an deren Programmen (bspw. neue Browser-Versionen).
  5. Aus der Unterhaltung von Onlineangeboten wie Websites, Shops oder Clouds können rechtliche Kennzeichnungs- und Informationspflichten (bspw. Impressum und Datenschutzinformationen) folgen. Deren Missachtung kann zivil- und strafrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen. MWi übernimmt in Bezug auf derartige Pflichten keine Prüfungs- und/oder Beratungsleistungen. Für Prüfung und Einhaltung rechtlicher Pflichten in Bezug auf die Unterhaltung und inhaltliche Gestaltung von Onlineangeboten ist allein der Kunde verantwortlich.
  6. Im Bereich Cloud-Dienste / Webspace stellt MWi dem Kunden Speicherplatz auf einem an das Internet angeschlossenen Server zur Speicherung von Daten bzw. zur Veröffentlichung von Inhalten im Internet zur Verfügung. Die Verfügbarkeit richtet sich nach dem vom Kunden gebuchten Service Level (vgl. Service-Level-Agreement, SLA).

 

4. Lieferung / Lieferfrist / Verzug

  1. Sofern nicht ausdrücklich als verbindlich vereinbart, sind von MWi angegebene Liefertermine oder -fristen unverbindlich. Sofern verbindliche Lieferfristen vereinbart sind und diese aus Gründen, die MWi nicht zu vertreten hat, nicht eingehalten werden können (Nichtverfügbarkeit der Leistung), wird MWi den Kunden hierüber unter Mitteilung der voraussichtlichen neuen Lieferfrist unverzüglich informieren. Ist die Leistung auch innerhalb der neuen Lieferfrist nicht verfügbar, ist MWi berechtigt, wahlweise ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten oder die Lieferung um den Zeitraum der Verhinderung zu verschieben. Im Falle des Rücktritts werden vom Kunden bereits erbrachte (Teil-)Leistungen unverzüglich zurückerstattet. Als Fälle der Nichtverfügbarkeit der Leistung in diesem Sinne gelten insbesondere die nicht rechtzeitige Selbstbelieferung durch Zulieferer, wenn MWi ein kongruentes Deckungsgeschäft abgeschlossen hat, weder MWi noch den Zulieferer ein Verschulden trifft und MWi im Einzelfall zur Beschaffung nicht verpflichtet ist, sowie solche Umstände, die MWi mit der nach den Umständen des Falles zumutbaren Sorgfalt nicht abwenden und bei Vertragsschluss nicht voraussehen kann, z.B. Krieg, währungs- und handelspolitische oder sonstige hoheitliche Maßnahmen, innere Unruhen, terroristische Anschläge, Naturgewalten, Feuer, Streiks, Aussperrungen, unverschuldete Nichtbelieferung mit Vormaterial, Verkehrs- und Betriebsstörungen, Seuchen und Pandemien und sonstige Fälle höherer Gewalt.
  2. Bei Lieferung beweglicher Sachen erfolgt der Gefahrübergang auf den Kunden, sobald die Sendung an die transportausführende Person übergeben wird oder zur Versendung das Lager von MWi oder deren Zulieferern verlässt. Wird der Versand auf Wunsch oder durch Verschulden des Kunden verzögert oder nicht ausgeführt, geht die Gefahr mit der Meldung der Versandbereitschaft auf ihn über.
  3. Bei einer nicht von MWi zu vertretenden Überschreitung der ursprünglich vereinbarten Lieferfrist um mehr als zwei Monate hat der Kunde das Recht, hinsichtlich des nicht erfüllten Teils vom Vertrag zurückzutreten. Bedingung für die Ausübung dieses Rechts ist, dass der Kunde seine Absicht zur Ausübung des Rücktritts mindestens 14 Tage zuvor schriftlich gegenüber MWi ankündigt. Erfolgt die Lieferung innerhalb dieser Frist, entfällt der Rücktritt.
  4. Verlängert sich die Lieferzeit nach vorstehenden Regelungen oder wird MWi von seiner Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Ersatzansprüche herleiten.
  5. Die gesetzlichen Rücktrittsrechte im Fall verschuldeter Überschreitung der Lieferfrist bleiben unberührt. Für den Eintritt des Lieferverzugs von MWi gelten die gesetzlichen Bestimmungen mit der Maßgabe, dass in jedem Fall eine Mahnung des Kunden mit angemessener Fristsetzung vorauszugehen hat.
  6. Gerät MWi verschuldet in Lieferverzug, kann der Kunde pauschalierten Ersatz seines Verzugsschadens verlangen. Die Schadenspauschale beträgt für jede vollendete Kalenderwoche des Verzugs 0,5% des Nettopreises der verspätet gelieferten Ware (Lieferwert), insgesamt jedoch höchstens 5% des Lieferwerts der verspätet gelieferten Ware. MWi bleibt der Nachweis vorbehalten, dass dem Kunden kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. MWi ist zu Teillieferungen und Teilleistungen berechtigt, sofern die Teillieferung und Teilleistung für den Kunden zumutbar ist und dieser nicht offensichtlich ein Interesse daran hat, keine Teillieferungen zu erhalten.
  7. Die Einhaltung einer vereinbarten Liefer- und Leistungsverpflichtung von MWi setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung aller vom Kunden zu schaffenden Voraussetzungen und der Verpflichtungen voraus.
  8. Kommt der Kunde in Annahmeverzug, so ist MWi berechtigt, Ersatz des ihm daraus entstehenden Schadens zu verlangen. MWi kann die Ware dann auf Kosten des Kunden einlagern und angemessenen Lagerkosten verlangen, auch wenn die Einlagerung im eigenen Lager erfolgt. Dem Kunden steht der Nachweis offen, dass MWi kein oder nur ein wesentlich geringerer Schaden als vorstehende Pauschale entstanden ist. Mit Eintritt des Annahmeverzugs geht die Gefahr zufälliger Verschlechterung oder zufälligen Untergangs auf den Kunden über.
  9. Die Rechte des Kunden gem. Ziff. 11 dieser AGB und die gesetzlichen Rechte von MWi, insbesondere bei einem Ausschluss der Leistungspflicht (z.B. aufgrund Unmöglichkeit oder Unzumutbarkeit der Leistung und/oder Nacherfüllung), bleiben unberührt.

5. Pflichten und Obliegenheiten des Kunden bei IT-Services

  1. Im Bereich IT-Services hat der Kunde alle notwendigen Zuarbeiten (bspw. Mitteilung von Namen, Kontaktdaten und Berechtigungen von Personen, die einen Account für gebuchte Services erhalten sollen) rechtzeitig und vollständig zu übermitteln. MWi übernimmt keine Haftung für Terminüberschreitungen oder Leistungseinschränkungen durch verzögerte oder unvollständige Zuarbeit sowie für unautorisierte Nutzung durch verspätete Mitteilung von Zugangsbeschränkungen. Entstehen durch kundenseitig schuldhaft verursachte Verzögerungen bei MWi Kosten oder Mehraufwand, kann dieser dem Kunden in Rechnung gestellt werden.
  2. Zugangsdaten, die der Kunde für sich bzw. seine Beschäftigten zur Nutzung der gebuchten Services von MWi erhält, sind sicher zu verwahren und vor Unberechtigten geheim zu halten. Bestehen für den Kunden Anhaltspunkte, dass Zugangsdaten Unberechtigten zur Kenntnis gelangt sind, hat er diese unverzüglich zu ändern und MWi entsprechend zu informieren.
  3. Für die rechtskonforme Nutzung der ihm von MWi bereitgestellten Services ist der Kunde allein verantwortlich. Er trägt insbes. die Verantwortung dafür, dass auf dem von ihm ggf. gebuchten Cloud-Speicher / Webspace keine Inhalte veröffentlicht werden, die gegen gesetzliche Vorschriften verstoßen oder Rechte von Dritten verletzen.
  4. Die regelmäßige Sicherung seiner auf dem Cloud-Speicher abgelegten Inhalte und Daten und die Anfertigung von Sicherungskopien jeglicher Art liegt grundsätzlich in der Verantwortung des Kunden. Eine Sicherungspflicht von MWi besteht nur, wenn dies vereinbart ist.
  5. Ferner ist der Kunde bei Nutzung der IT-Services verpflichtet:
    1. die Zugriffsmöglichkeit auf IT-Services nicht missbräuchlich zu nutzen und rechtswidrige Handlungen zu unterlassen;
    2. ggf. gesetzliche Vorschriften und behördliche Auflagen einzuhalten sowie für die Erteilung aller evtl. erforderlichen behördlichen Genehmigungen Sorge zu tragen;
    3. die anerkannten Grundsätze der Datensicherheit zu beachten;
    4. erkannte Fehler, Mängel oder Schäden unverzüglich ggü. MWi anzuzeigen (Störungsmeldung);
    5. alle zumutbaren Maßnahmen zu treffen, die eine Feststellung der Fehler, Mängel oder Schäden und ihrer Ursachen ermöglichen bzw. die Beseitigung der Störung erleichtern oder beschleunigen;
    6. den bei MWi entstehenden Aufwand für Überprüfung und Beseitigung von Störungen zu vergüten, wenn und soweit die Prüfung ergibt, dass die Störung durch Bedienfehler oder sonstige Einwirkungen im Verantwortungsbereich des Kunden entstanden ist
    7. eine von MWi evtl. erlassene Benutzerordnung zu beachten.
  6. Eine unmittelbare oder mittelbare Nutzungsüberlassung der IT-Services an Dritte ist nur nach ausdrücklicher Genehmigung durch MWi gestattet. Wird die Genehmigung erteilt, hat der Kunde die Dritten in die ordnungsgemäße Nutzung der Dienste einzuweisen. Wird die Nutzung durch Dritte nicht gestattet, ergibt sich daraus kein Minderungs-, Erstattungs- oder Schadensersatzanspruch. Der Kunde hat auch Entgelte zu zahlen, die durch - genehmigte wie ungenehmigte - Nutzung der IT-Services durch Dritte entstehen

6. Geheimhaltung, Datenschutz

  1. Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse und sonstige vertrauliche Informationen zu MWi und dessen Unternehmen, die dem Kunden während der Geschäftsbeziehung zur Kenntnis gelangen, sind – auch über die Geschäftsbeziehung hinaus – vertraulich zu behandeln.
  2. Der Kunde ist verpflichtet, sämtliche personenbezogene Daten, zu denen er im Rahmen der Geschäftsbeziehung mit MWi Zugang erhält bzw. von denen er während der Geschäftsbeziehung Kenntnis erlangt, vertraulich zu behandeln. Bei Umgang mit diesen Daten sind alle einschlägigen gesetzlichen Vorgaben des Datenschutzes, insbes. der DSGVO und des BDSG, zu beachten. Der Kunde wird die Daten nicht unbefugt verarbeiten und sie Dritten nur mitteilen oder zugänglich machen, wenn er dazu durch Gesetz oder sonstige Rechtsvorschrift berechtigt oder verpflichtet ist.

7. Preise

  1. Für Lieferungen und Leistungen von MWi gelten die Preise der zugrundeliegenden Angebote von MWi. Wenn und soweit ein solches Angebot im Einzelfall nicht vorliegt, ergeben sich die Preise aus den zum Zeitpunkt der Buchung geltenden Preislisten von MWi.
  2. Angegebene Preise verstehen sich, falls nicht anders angegeben, in EURO zzgl. der jeweils geltenden gesetzlichen Umsatzsteuer und bei Verträgen über bewegliche Sachen zzgl. Verpackung und Versand.
  3. Preise für IT-Services werden grds. ab dem Tag der Freischaltung / Bereitstellung berechnet.
  4. Der Kunde ist verpflichtet, MWi unverzüglich zu informieren, wenn Voraussetzungen für gewährte Tarifnachlässe bei ihm entfallen.
  5. Soweit zwischen Vertragsschluss und vereinbartem bzw. tatsächlichem Lieferdatum mehr als 4 Monate liegen und Letzteres nicht MWi zu vertreten hat, ist MWi berechtigt, eine Preisanpassung vorzunehmen, sofern sich die eigenen Kosten, insbesondere durch Materialpreis- oder Transportkostensteigerungen sowie Lohnerhöhungen, um insgesamt mehr als 5% erhöhen. Bei einer Preissteigerung von mehr als 10% ist der Kunde zum Rücktritt berechtigt. Dies gilt nicht, sofern ausdrücklich eine Festpreisabrede für den betroffenen Zeitraum getroffen wurde.
  6. Sofern Teil- oder Ratenzahlungsvereinbarungen getroffen sind, wird die gesamte davon erfasste Forderung sofort fällig, wenn der Kunde mit einer Teilzahlung länger als 10 Tage in Verzug gerät.
  7. Werden nach Vertragsschluss öffentliche Abgaben und Lasten (z.B. Zölle; Im- und Exportgebühren) neu eingeführt oder erhöht, so ist MWi berechtigt, solche Mehrbelastungen dem Preis hinzuzuaddieren.

8. Gewährleistung

  1. Grundlage von Mängelansprüchen ist vor allem die über die Beschaffenheit der Ware getroffene Vereinbarung. Als Vereinbarung über die Beschaffenheit der Ware gelten die als solche bezeichneten Produktbeschreibungen, die dem Kunden vor seiner Bestellung überlassen oder in gleicher Weise wie diese AGB in den Vertrag einbezogen wurden. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit oder bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit. Leistungen, die wegen technischer Änderungen oder Anpassungen, die dem technischen Fortschritt und der Weiterentwicklung geschuldet sind, von dem Beauftragten abweichen, gelten als vertragsgemäß, sofern die auftragsgemäße Verwendbarkeit nicht beeinträchtigt ist.
  2. MWi behält sich vor, bessere Qualitäten als vereinbart zu liefern, ohne dass sich daraus ein Anspruch des Kunden auf andauernde Lieferung der besseren Qualität ergibt.
  3. Bei Kaufverträgen ist Voraussetzung für Mängelansprüche, dass der Kunde die Ware einer Eingangskontrolle (§ 377 HGB) unterzieht. Mängel sind gegenüber MWi wie folgt schriftlich zu rügen:
    1. unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von einer Woche nach Erhalt der Ware bei Transportschäden und bei offensichtlichem Abweichen hinsichtlich Qualität, Menge oder vereinbarter Beschaffenheit; äußerlich erkennbare Schäden sind zu rügen und auch in geeigneter Weise auf den Frachtpapieren, sofern vorhanden, zu dokumentieren, um den Schadensentstehungszeitpunkt einzugrenzen,
    2. unverzüglich nach Entdeckung, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der gelieferten Produkte bei Mängeln, die durch oberflächliche Prüfung oder einfache und stichprobenartige Kontrolle festgestellt werden können,
    3. unverzüglich nach Entdeckung bei sonstigen verdeckten Mängeln. Zur Wahrung der benannten Fristen genügt die rechtzeitige Absendung der Mängelrüge. Die Nichtbeachtung der benannten Rügeobliegenheiten führt zum Verlust von Ansprüchen.
  4. Die allgemeine Verjährungsfrist für die Geltendmachung von Mängelansprüchen beträgt 1 Jahr ab Beginn der gesetzlichen Verjährung. Diese Frist gilt nicht, soweit das Gesetz zwingend längere Fristen vorschreibt, insbesondere für Rückgriffsansprüche (§ 479 Abs. 1 BGB) oder bei Vorsatz, arglistigem Verschweigen eines Mangels sowie bei Nichteinhaltung einer Beschaffenheitsgarantie. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt.
  5. Mangelhafte Ware bessert MWi nach seiner Wahl nach oder liefert dafür Ersatz. Hat MWi nicht innerhalb angemessener Frist Ersatz geliefert oder nachgebessert oder ist die nachgebesserte oder nachgelieferte Leistung ebenfalls mangelhaft, kann der Kunde Herabsetzung des Kaufpreises oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen.
  6. Bei Mangelhaftigkeit nur eines Teils der Ware ist der Kunde nicht berechtigt, den Vertrag vollständig rückgängig zu machen.
  7. Ansprüche des Kunden wegen der zum Zweck der Nacherfüllung erforderlichen Aufwendungen, insbesondere Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten, sind ausgeschlossen, soweit die Aufwendungen sich erhöhen, weil der Gegenstand der Lieferung nachträglich an einen anderen Ort, als den ursprünglich vereinbarten Lieferort verbracht worden ist, es sei denn, die Verbringung entspricht seinem bestimmungsgemäßen Gebrauch.
  8. Weist ein Muster, eine Probe oder eine gelieferte Warencharge von MWi eine bestimmte Eigenschaft auf, die für die Weiterverwendung des Kunden oder dessen Kunden so maßgeblich ist, dass jedenfalls auch insbesondere wegen dieser Eigenschaft die (Folge-)Bestellung vorgenommen wird, so ist der Kunde verpflichtet, MWi auf diesen Umstand und die speziell geforderte Eigenschaft oder Beschaffenheit gesondert hinzuweisen. Unterbleibt dieser Hinweis und weist die (Folge-)Bestellung bei Gefahrübergang diese Eigenschaft nicht auf, so haftet MWi wegen dieses Umstandes nicht.

9. Eigentumsvorbehalt

  1. Bis zur vollständigen Erfüllung aller Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), die MWi aus jedem Rechtsgrund gegen den Kunden jetzt oder künftig zustehen, bleibt die gelieferte Ware im Eigentum von MWi. Diese Sicherheit ist auf Verlangen des Kunden nach Wahl von MWi freizugeben, soweit ihr realisierbarer Wert die zu sichernden Forderungen nachhaltig um mehr als 10 % übersteigt.
  2. Der Kunde ist berechtigt, die unter Eigentumsvorbehalt von MWi stehende Ware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Andere Verfügungen, insbesondere Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen, sind unzulässig.
  3. Verarbeitung oder Umbildung erfolgen stets für MWi als Hersteller, jedoch ohne das Entstehen neuer Verpflichtungen. Bleibt bei einer Verarbeitung, Vermischung oder Verbindung mit Waren Dritter deren Eigentumsrecht bestehen, so erwirbt MWi Miteigentum im Verhältnis der Rechnungswerte der verarbeiteten, vermischten oder verbundenen Waren. Der Kunde verwahrt das (Mit-)Eigentum von MWi unentgeltlich. Ware, an der MWi aufgrund dieser Ziff. 7 (Mit-)Eigentum zusteht, wird im Folgenden als Vorbehaltsware bezeichnet.
  4. Die aus dem Weiterverkauf oder aus einem sonstigen Rechtsgrund (Versicherung, unerlaubte Handlung) bezüglich der Vorbehaltsware entstehenden Forderungen (einschließlich Sicherheiten und Nebenrechte) tritt der Kunde – als Ausgleich für den Verlust des (Mit-)Eigentums an der Vorbehaltsware und zur Sicherheit für MWi – bereits jetzt vollständig bzw. in Höhe des MWi zustehenden Miteigentumsanteils an MWi ab. MWi nimmt die Abtretung hiermit an. MWi ermächtigt den Kunden widerruflich, die an MWi abgetretene Forderung für dessen Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt.
  5. Nimmt der Kunde die Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware in ein mit seinem Kunden bestehendes Kontokorrentverhältnis auf, tritt er bereits jetzt den zu seinen Gunsten anerkannten Saldo oder Schlusssaldo in Höhe des Betrages an MWi ab, der dem Gesamtbetrag der in das Kontokorrentverhältnis eingestellten Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware entspricht. MWi nimmt diese Abtretung hiermit an.
  6. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware - insbesondere bei Pfändungen - wird der Kunde auf das Eigentum von MWi hinweisen und diesen unverzüglich benachrichtigen, damit MWi seine Eigentumsrechte durchsetzen kann. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, MWi die in diesem Zusammenhang entstehenden gerichtlichen oder außergerichtlichen Kosten zu erstatten, haftet hierfür der Kunde.
  7. Hat der Kunde Forderungen aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware bereits an Dritte abgetreten, insbesondere aufgrund echten oder unechten Factorings, oder sonstige Vereinbarungen getroffen, aufgrund derer derzeitige oder zukünftige Sicherungsrechte von MWi beeinträchtigt werden könnten, hat er dies MWi unverzüglich anzuzeigen. Im Falle eines unechten Factorings ist MWi berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten und die Herausgabe der Vorbehaltsware zu verlangen; gleiches gilt für das echte Factoring, soweit der Kunde nach dem Vertrag nicht frei über den Kaufpreis für die Forderung verfügen kann.
  8. Bei schuldhaftem Verstoß gegen wesentliche Vertragspflichten - insbesondere Zahlungsverzug und in den in diesen AGB aufgeführten Fällen - ist MWi berechtigt, die Vorbehaltsware herauszuverlangen. Der Kunde ist in diesem Fall zur Herausgabe verpflichtet. In der Rücknahme bzw. der Geltendmachung des Eigentumsvorbehaltes liegt ein Rücktritt vom Vertrag nur dann, wenn MWi dies ausdrücklich erklärt oder dies gesetzlich zwingend vorgesehen ist.
  9. Nimmt MWi die aus einer Weiterverarbeitung von Vorbehaltsware entstandenen Waren zurück und veräußert sie an einen Dritten, wird MWi, sofern der Verkaufserlös dieser Waren die gesicherte Forderung übersteigt, den Differenzbetrag an den Kunden auszahlen.
  10. Der Kunde ist verpflichtet, die Vorbehaltsware ordnungsgemäß zu lagern und auf seine Kosten entsprechend der betriebsüblichen Handhabung gegen Diebstahl, Feuer-, Wasser-, Transport- und sonstige Schäden zu versichern. Die Versicherungsansprüche tritt der Kunde hiermit bis zur Höhe des Wertes der Vorbehaltsware bzw. des Miteigentumsanteils von MWi an MWi ab. MWi nimmt diese Abtretung hiermit an.

 

10. Zahlbedingungen

  1. Soweit nicht anders vereinbart, sind die Rechnungen von MWi innerhalb von 14 Kalendertagen nach dem Rechnungsausstellungsdatum, spätestens jedoch 30 Tage nach Lieferung, fällig und zu zahlen. Rechnungen über wiederkehrende Leistungen sind in dem in der Rechnung angegebenen Turnus zu bedienen.
  2. MWi ist – auch im Rahmen einer laufenden Geschäftsbeziehung – jederzeit berechtigt, Lieferungen ganz oder teilweise nur gegen Vorkasse durchzuführen. Ein entsprechender Vorbehalt ist von MWi spätestens mit Auftragsbestätigung zu erklären.
  3. Eine Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn MWi über den gezahlten Betrag frei verfügen kann. Im Falle von Schecks gilt die Zahlung erst als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird.
  4. Solange sich der Kunde mit der Zahlung fälliger Vergütungen in Verzug befindet, ist MWi im Rahmen der Billigkeit berechtigt, die vom Kunden gebuchte Dienste zu deaktivieren / zu sperren. Die Parteien sind sich jedoch darüber einig, dass die Einrede des Zurückbehaltungsrechts i. S. d. § 273 BGB für MWi in Bezug auf personenbezogene Daten, die MWi als Auftragsverarbeiter für den Kunden verarbeitet, ausgeschlossen ist.
  5. Mit Ablauf der unter Ziff. 10.1 benannte Fristen gerät der Kunde in Verzug. Während des Verzugs ist MWi berechtigt, Verzugszinsen in gesetzlicher Höhe (derzeit 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz) zu verlangen. Der Nachweis eines höheren Verzugsschadens durch MWi ist zulässig.
  6. Sofern eine Lastschrift mangels Deckung oder aus einem anderen vom Kunden zu vertretenden Grund nicht eingelöst bzw. storniert wird, stellt MWi dem Kunden als Ausgleich für die durch das Kreditinstitut berechneten Rücklastschriftgebühren und den Bearbeitungsaufwand pauschal 7,50 EUR in Rechnung, wobei die Geltendmachung eines höheren Schadens vorbehalten bleibt. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein geringerer Schaden entstanden ist.
  7. Gerät der Kunde wiederholt in Zahlungsverzug oder werden MWi nach Vertragsabschluss Umstände bekannt, die die Kreditwürdigkeit des Kunden in Frage stellen, insbesondere über eine wesentliche Verschlechterung der Vermögensverhältnisse (z.B. Zwangsvollstreckung, Insolvenz, Nichteinlösung von Schecks, Einstellung von Zahlungen oder wenn der Kunde mehrmals fällige Rechnungen trotz Mahnung nicht bezahlt), so ist MWi berechtigt, sofern die Umstände geeignet sind, den Anspruch auf Gegenleistung zu gefährden, die Leistung zu verweigern und die gesamte Restschuld fällig zu stellen, auch wenn er Schecks angenommen hat. MWi ist in diesem Fall außerdem berechtigt, Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen. Das Leistungsverweigerungsrecht besteht nur, wenn der Kunde trotz Aufforderung zur Leistung Zug um Zug oder zur Sicherheitsleistung nicht bereit ist.
  8. Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts nur berechtigt, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt worden oder von MWi unbestritten sind.

11. Haftung

  1. Soweit sich aus diesen AGB einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet MWi bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
  2. MWi haftet auf Schadensersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, im Rahmen der Verschuldenshaftung grundsätzlich nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
  3. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet MWi,  gleich aus welchem Rechtsgrund, vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs, nach den gesetzlichen Bestimmungen (bspw. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur                                           
    1. für Schäden aufgrund der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit sowie                                                                        
    2. für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung von MWi jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
  4. MWi haftet bei Fehlen einer Vertragszweckgefährdung nicht für grobes Verschulden ihrer Erfüllungsgehilfen, sofern es sich nicht um das Verschulden leitender Erfüllungsgehilfen bzw. leitender Angestellter handelt und sofern nicht ein schwerwiegendes Organisationsverschulden vorliegt.
  5. Soweit die Haftung von MWi nach Ziff. 11.2 und 11.3 ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies entsprechend für Organe, Angestellte, gesetzl. Vertreter und sonstige Erfüllungsgehilfen von MWi.

12. Freistellung / Ersatzpflicht des Kunden

  1. Der Kunde stellt MWi im Innenverhältnis von allen evtl. Ansprüchen Dritter frei, die auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Handlungen des Kunden oder seiner Hilfspersonen bzw. auf rechtswidrigen oder rechtsverletzenden Inhalten auf dem Webspace oder den Websites des Kunden beruhen. Dies gilt insbes. für Urheber-, Marken-, Namens-, Datenschutz- und Wettbewerbsverletzungen.
  2. Sollte MWi ein Schaden entstehen, weil der Kunde eine seiner Pflichten aus dem Vertrag oder aus diesen AGB verletzt, so kann MWi diesen Schaden vom Kunden ersetzt verlangen, soweit dieser die Pflichtverletzung zu vertreten hat.

13. Anwendbares Recht / Gerichtsstand

  1. Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen MWi und dem Kunden gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss internationalen Einheitsrechts, insbesondere des UN-Kaufrechts. Voraussetzungen und Wirkungen des Eigentumsvorbehalts gemäß Ziff. 9 unterliegen dem Recht am jeweiligen Lageort der Sache, soweit danach die getroffene Rechtswahl zugunsten des Deutschen Rechts unzulässig oder unwirksam ist.
  2. Leipzig ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis unmittelbar oder mittelbar ergebenden Streitigkeiten, soweit nicht bereits durch gesetzliche Bestimmungen ein ausschließlicher Gerichtsstand bestimmt ist. MWi ist jedoch auch berechtigt, den Kunden an seinem Sitz zu verklagen

 

Stand: Dezember 2023