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E-Mail-Archivierung wird zur gesetzlichen Pflicht

Ab 1. Januar 2017 gelten die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” (GoBD).

Die „Grundsätze zur ordnungsmäßigen Führung und Aufbewahrung von Büchern, Aufzeichnungen und Unterlagen in elektronischer Form sowie zum Datenzugriff” gelten dann für jedes Unternehmen, das digitalen Geschäftsverkehr nutzt, d.h. z.B. Angebote und Rechnungen via E-Mail versendet.
Eine Archivierung, die diesen Grundsätzen entspricht, besteht aus einem Archiv-System, in dem die Dokumente unveränderbar hinterlegt werden. Es genügt NICHT, die Dateien einfach einzeln auf einem Datenträger (Festplatte, SSD) abzulegen.


Unsere Lösung: Securepoint E-Mail-Archivierung (UMA)

 

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